Das erste Mal auf dem Schießstand
Stand: 06.10.2026
Der erste Besuch auf einem Schießstand ist einfacher, als viele denken. Einen Waffenschein braucht man nicht, geschossen wird unter Aufsicht, und die Aufsicht erklärt alles Nötige. Wichtig ist vor allem, einen Stand zu finden, der Gäste aufnimmt, und dessen Regeln zu kennen.
Welche Disziplin passt?
Das hängt davon ab, was man ausprobieren möchte:
- Luftgewehr und Luftpistole auf 10 m: leise, wenig Aufwand, der klassische Einstieg – auch für Jugendliche ab 12 Jahren.
- Kleinkaliber (.22 l.r.) auf 25 oder 50 m: wenig Rückstoß, ab 14 Jahren möglich. Kleinkaliber-Schießstände
- Großkaliber mit Pistole, Revolver oder Gewehr: lauter und mit spürbarem Rückstoß, erst ab 18 Jahren. Großkaliber-Schießstände
- Tontauben mit der Flinte: Schießen auf fliegende Wurfscheiben, fast immer im Freien. Tontauben- und Wurfscheibenstände
- Bogen: Viele Schützenvereine haben auch eine Bogenabteilung.
So läuft der erste Besuch ab
- Stand mit Gastschießen suchen und auf dessen Website nachsehen, wann Gäste kommen können. Oft ist eine Anmeldung nötig.
- Ankommen und anmelden: Ausweis zeigen, ein Formular ausfüllen, die Standordnung anerkennen.
- Einweisung: Die Aufsicht erklärt Waffe, Laden und Entladen, die Sicherheitsregeln und die Kommandos auf dem Stand.
- Schießen am zugewiesenen Platz, unter Aufsicht. Munition kauft man vor Ort und verbraucht sie dort.
- Abschluss: Waffe entladen und der Aufsicht zeigen, dass sie leer ist. Erst dann den Platz verlassen.
Die wichtigsten Sicherheitsregeln
- Die Mündung zeigt immer in Richtung Kugelfang – beim Laden, beim Entladen und auch bei einer Störung.
- Der Finger bleibt außerhalb des Abzugsbügels, bis man schießen will.
- Geladen wird nur am Schützenstand und erst, wenn die Aufsicht es erlaubt.
- Ruft die Aufsicht zum Aufhören auf, wird sofort aufgehört.
- Niemand geht vor die Schützenlinie, solange geschossen werden kann.
- Kein Alkohol vor und während des Schießens.
Was mitbringen?
- Personalausweis
- bei Minderjährigen: Einverständnis der Eltern, schriftlich oder elektronisch, oder ein Elternteil kommt mit
- geschlossene Schuhe und Kleidung ohne weiten Ausschnitt – beim Schießen fliegen heiße Hülsen
- eigenen Gehörschutz und eine Schutzbrille, falls vorhanden; viele Vereine verleihen beides
- Brillenträger nehmen ihre Brille mit
Gehörschutz nicht vergessen
Bei Feuerwaffen ist Gehörschutz unverzichtbar, auch für Zuschauer auf dem Stand. Kapselgehörschutz lässt sich gut mit Ohrstöpseln kombinieren, vor allem bei Großkaliber und in Hallen.
Wie geht es weiter?
Wer Gefallen daran findet, kann mehrmals als Gast kommen und dann Mitglied in einem Verein werden. Viele Vereine bieten dafür ein Probetraining an. Welche rechtlichen Regeln für Gäste gelten, steht im Ratgeber Schießen ohne Waffenschein.
Öffnungszeiten, Preise und die Bedingungen für Gäste legt jeder Betreiber selbst fest. Sie stehen auf der Website des Betreibers, die auf der Seite jeder Anlage verlinkt ist.
Quellen
- § 12 WaffG: Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
- § 27 WaffG: Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
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