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Luftgewehr und Luftpistole schießen

Stand: 25.10.2026

Luftgewehr und Luftpistole sind der häufigste Einstieg in den Schießsport. Geschossen wird auf 10 m, meist in einer Halle, mit kleinen Bleigeschossen im Kaliber 4,5 mm. Knall und Rückstoß sind kaum zu spüren. Es kommt auf ruhige Haltung, Atmung und einen sauberen Abzug an.

So probiert man es aus

  1. Verein suchen. Die Karte unten zeigt die 757 Anlagen, bei denen OpenStreetMap oder die Website des Betreibers Luftgewehr oder Luftpistole nennt.
  2. Probetraining anfragen. Viele Vereine haben feste Trainingsabende, an denen Gäste unter Aufsicht mit einem Vereinsgewehr schießen können.
  3. Einweisung. Die Standaufsicht erklärt die Sicherheitsregeln, das Laden und den Anschlag. Eine eigene Waffe braucht man dafür nicht.

Ab welchem Alter?

Auf dem Schießstand dürfen Kinder ab 12 Jahren mit Luftgewehr und Luftpistole schießen, unter Obhut eines Sorgeberechtigten oder einer geeigneten Aufsichtsperson und mit Einverständnis der Sorgeberechtigten (§ 27 Abs. 3 WaffG). Ab 14 Jahren braucht es beim Luftdruckschießen keine besondere Obhut mehr, das Einverständnis aber weiterhin. Jüngere Kinder können nur zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von der Behörde bekommen (§ 27 Abs. 4 WaffG). Viele Vereine bieten ihnen stattdessen Lichtpunktgewehre an, die keine Geschosse verschießen. Mehr dazu im Ratgeber Ab welchem Alter darf man schießen?

Disziplinen

  • Luftgewehr: stehend frei auf 10 m, olympische Disziplin.
  • Luftpistole: einhändig auf 10 m, ebenfalls olympisch.
  • Aufgelegt: Das Gewehr liegt auf einer Auflage, statt frei gehalten zu werden.

Ein eigenes Luftgewehr?

Für den Anfang reicht das Vereinsgewehr. Ein eigenes Luftgewehr oder eine eigene Luftpistole dürfen Erwachsene ab 18 Jahren ohne Waffenbesitzkarte erwerben und besitzen, wenn die Waffe höchstens 7,5 Joule hat und das Zeichen „F“ im Fünfeck trägt (§ 2 Abs. 1 und Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 WaffG).

Auch dann gelten Regeln:

  • Transport: nur nicht schussbereit (ungeladen) und nicht zugriffsbereit, etwa in einem verschlossenen Behältnis, und für einen Zweck wie den Weg zum Schießstand (§ 12 Abs. 3 WaffG).
  • Schießen: auf einem Schießstand. Außerhalb nur auf befriedetem Besitztum, durch den Inhaber des Hausrechts oder mit seiner Zustimmung, und nur, wenn die Geschosse es nicht verlassen können (§ 12 Abs. 4 WaffG).
  • Aufbewahrung: so, dass die Waffe nicht abhandenkommt und niemand sie unbefugt an sich nehmen kann, auch Kinder nicht (§ 36 Abs. 1 WaffG).

Was man braucht

  • Bequeme Kleidung und flache Schuhe. Schießjacke und Schießschuhe kommen erst später, wenn man regelmäßig trainiert.
  • Eine Brille, falls man sonst eine trägt. Für Gewehre gibt es auch spezielle Schießbrillen.

Trainingszeiten und ob Gäste schießen können, legt der Verein fest. Das steht auf seiner Website.

Quellen

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