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Schießkino: Was es ist und wer schießen darf

Stand: 09.10.2026

Als Schießkino bezeichnen Anbieter eine Schießanlage, bei der Szenen auf eine Leinwand projiziert werden und die Schützen darauf zielen. Ob dabei scharfe Munition verschossen wird oder nur Laser und Simulator im Einsatz sind, ist je nach Anbieter verschieden. Für scharfes Schießen gelten die Regeln des Waffengesetzes für Schießstätten. Fragen Sie den Betreiber, welche Technik er einsetzt.

Scharfe Munition: Regeln für Schießstätten

Wer eine Schießstätte betreibt, braucht dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 27 Absatz 1 WaffG). Voraussetzung sind unter anderem Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und eine Haftpflichtversicherung von mindestens einer Million Euro. Schießstätten werden außerdem regelmäßig überprüft. Nach Angaben des Deutschen Schützenbundes (DSB) geschieht das vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens alle vier Jahre, wenn mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen wird.

Das „kampfmäßige Schießen“ ist auf Schießstätten nicht zulässig (§ 27 Absatz 7 WaffG). Welche Übungen ein Betreiber anbieten darf, hängt davon ab, was seine Erlaubnis und seine Standordnung vorsehen. Das klärt im Einzelfall die Waffenbehörde.

Wer darf schießen?

Erwachsene dürfen auf einer Schießstätte als Gast schießen, ohne Waffenschein und ohne Waffenbesitzkarte. Sie benutzen eine Waffe des Betreibers und verbrauchen die Munition vor Ort. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Schießen ohne Waffenschein.

Für Kinder und Jugendliche gilt § 27 Absatz 3 WaffG. Sie dürfen nur unter Obhut einer geeigneten Aufsichtsperson schießen. Die Sorgeberechtigten müssen schriftlich oder elektronisch zustimmen oder dabei sein.

  • 12 bis unter 14 Jahre: nur mit Druckluft-, Federdruck- und Kaltgaswaffen
  • 14 bis unter 18 Jahre: zusätzlich bestimmte Schusswaffen, etwa Kleinkaliber bis .22 l.r. mit höchstens 200 Joule

Mehr dazu steht im Ratgeber Ab welchem Alter darf man schießen?.

Vor dem Besuch klären

Jeder Betreiber regelt den Ablauf selbst. Fragen Sie vorher:

  • ob ein Termin nötig ist,
  • ob scharf geschossen wird oder mit Simulator,
  • welche Waffen es gibt und ob ein Ausweis nötig ist,
  • was für Kinder und Jugendliche gilt.

Auf der Anlage gelten die Anweisungen der Aufsicht. Preise legt jeder Betreiber selbst fest; wir nennen keine.

Gastschießen im Verzeichnis

Eine eigene Seite für Schießkinos gibt es bei uns nicht. Im Verzeichnis nennen 288 Anlagen auf ihrer Website Gastschießen, Schnuppertraining oder Ähnliches: Gastschießen. Ob dort ein Schießkino angeboten wird, steht beim Betreiber.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Auskunft zu Einzelfällen gibt die zuständige Waffenbehörde.

Eine Anlage in Ihrer Nähe finden Sie auf der Startseite.

Quellen

Abgerufen am 09.10.2026:

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