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Vorderlader schießen

Stand: 25.10.2026

Vorderlader werden von vorn geladen: erst das Schwarzpulver in den Lauf, dann die Kugel. Beim Revolver wird jede Kammer der Trommel einzeln geladen. Geschossen wird mit historischen Waffen oder originalgetreuen Nachbauten. Jeder Schuss braucht Zeit, und danach steht eine Wolke aus weißem Rauch vor dem Stand.

Zündsysteme

  • Luntenschloss: Eine glimmende Lunte zündet das Pulver.
  • Steinschloss: Ein Feuerstein schlägt Funken in die Pfanne mit dem Zündpulver.
  • Perkussion: Ein Zündhütchen auf dem Piston zündet die Ladung.

Disziplinen

Geschossen wird mit Gewehren auf 50 und 100 m, mit Pistolen und Revolvern auf 25 m. International ist die MLAIC der Dachverband der Vorderladerschützen. In Deutschland gibt es Vorderlader-Wettbewerbe unter anderem im Deutschen Schützenbund.

Welche Erlaubnis braucht man?

Für die Waffe: Ohne Waffenbesitzkarte dürfen Erwachsene ab 18 Jahren einläufige Einzellader mit Zündhütchenzündung (Perkussion) sowie Waffen mit Lunten- oder Funkenzündung erwerben und besitzen, wenn ihr Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt wurde (§ 2 Abs. 1 und Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.5 und 1.6 WaffG). Es kommt auf das Modell an, nicht auf das Baujahr der einzelnen Waffe. Ob ein bestimmter Nachbau darunter fällt, klärt im Zweifel die Waffenbehörde. Mehrschüssige Perkussionswaffen wie Revolver fallen nicht unter diese Ausnahme und brauchen eine Waffenbesitzkarte.

Für das Schwarzpulver: Schwarzpulver ist ein Sprengstoff. Wer es erwerben oder damit umgehen will, braucht eine Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes. Die Behörde verlangt dafür Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Fachkunde (etwa über einen staatlich anerkannten Lehrgang, § 9 SprengG), ein Bedürfnis und ein Mindestalter von 21 Jahren (§ 8 Abs. 1 SprengG).

Ob Einsteiger unter Aufsicht mit einer Vereinswaffe mitschießen können, regelt der Verein.

Ab welchem Alter?

Die Erlaubnis für Schwarzpulver gibt es in der Regel erst ab 21 Jahren (§ 8 Abs. 1 SprengG), eine erlaubnisfreie Vorderladerwaffe ab 18 Jahren. Die Regeln für Kinder und Jugendliche auf dem Schießstand (§ 27 Abs. 3 WaffG) sind für Luftdruck, Kleinkaliber und Flinten gedacht. Ob und ab welchem Alter man im Verein Vorderlader schießen kann, klärt man deshalb mit dem Verein.

So fängt man an

  1. Verein suchen. Die Karte unten zeigt die 182 Anlagen, bei denen OpenStreetMap oder die Website des Betreibers Vorderlader nennt.
  2. Probetraining anfragen. Vorderlader-Abteilungen sind oft klein und trainieren zu festen Terminen.
  3. Gehörschutz und Schutzbrille mitbringen, wenn der Verein keine verleiht.

Ob Gäste mitschießen können und welche Waffen erlaubt sind, legt der Betreiber fest. Das steht auf seiner Website.

Quellen

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