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Waffenbesitzkarte für Sportschützen

Stand: 09.10.2026

Sportschützen bekommen eine Waffenbesitzkarte (WBK), wenn sie seit mindestens zwölf Monaten in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen und der Verein einem anerkannten Schießsportverband angehört. In den letzten zwölf Monaten müssen sie jeden Monat oder insgesamt mindestens 18-mal geschossen haben. Das bescheinigt der Verband (§ 14 WaffG). Dazu prüft die Behörde Alter, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde.

Allgemeine Voraussetzungen

Jede Waffenerlaubnis setzt nach § 4 Absatz 1 WaffG Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein Bedürfnis voraus. Die Erlaubnis zu Erwerb und Besitz wird durch die Waffenbesitzkarte erteilt (§ 10 Absatz 1 WaffG).

  • Zuverlässigkeit (§ 5): Sie fehlt zum Beispiel nach bestimmten Verurteilungen. Die Fristen betragen je nach Fall fünf oder zehn Jahre. Die Behörde holt dazu unter anderem eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine Stellungnahme der Polizei ein.
  • Persönliche Eignung (§ 6): Sie fehlt zum Beispiel bei Sucht oder psychischer Krankheit. Wer jünger als 25 ist, muss für die erste Erlaubnis ein Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen. Das gilt nicht für die Kleinkaliber- und Flintenwaffen, die schon ab 18 erlaubt sind (siehe unten).
  • Sachkunde (§ 7): Sie weisen sie mit einer bestandenen Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle nach.
  • Bedürfnis (§ 8): Wann es bei Sportschützen anerkannt wird, regelt § 14 WaffG.

Was für Sportschützen gilt (§ 14 WaffG)

  • Alter: grundsätzlich ab 21 Jahren. Schon ab 18 gibt es die Erlaubnis für Kleinkaliberwaffen bis .22 l.r. mit höchstens 200 Joule und für Einzellader-Flinten bis Kaliber 12, wenn die Sportordnung des Verbands diese Disziplinen vorsieht.
  • Verein und Verband: Sie sind Mitglied in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört.
  • Schießnachweise: seit mindestens zwölf Monaten Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen, in den letzten zwölf Monaten einmal in jedem Monat oder 18-mal insgesamt.
  • Verbandsbescheinigung: Die Waffe muss für eine Disziplin der Sportordnung zugelassen und erforderlich sein.
  • Tempo: In der Regel dürfen Sie innerhalb von sechs Monaten höchstens zwei Waffen erwerben.
  • Mehr Waffen: Für mehr als drei halbautomatische Langwaffen oder mehr als zwei mehrschüssige Kurzwaffen muss der Verband bescheinigen, dass Sie die Waffe für weitere Disziplinen oder für Wettkämpfe brauchen.

Gelbe und grüne WBK

So unterscheidet der Deutsche Schützenbund (DSB) die beiden Karten:

  • Gelbe WBK: Gemeldete Sportschützen bekommen eine unbefristete Erlaubnis für insgesamt bis zu zehn Waffen bestimmter Arten: Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen und Perkussionswaffen (§ 14 Absatz 6). Auch hier gilt: in der Regel höchstens zwei Waffen in sechs Monaten.
  • Grüne WBK: für andere Waffen, etwa Pistolen, Revolver oder halbautomatische Gewehre. Für jede Waffe brauchen Sie vorher eine eigene Erwerbserlaubnis mit Bedürfnisnachweis. Sie gilt ein Jahr (§ 10 Absatz 1).

Nach dem Kauf

Die Behörde prüft später erneut, ob das Bedürfnis fortbesteht (§ 4 Absatz 4 WaffG). Dann muss der Verband bescheinigen, dass Sie in den letzten 24 Monaten mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe mindestens einmal alle drei Monate oder sechsmal in jedem Zwölfmonatszeitraum geschossen haben. Wer Lang- und Kurzwaffen besitzt, braucht den Nachweis für beide. Zehn Jahre nach der ersten Eintragung genügt die Mitgliedschaft im Verein (§ 14 Absatz 4).

Ablauf

  1. Mitglied in einem Verein werden, der einem anerkannten Verband angehört. Wie das geht, steht im Ratgeber Sportschütze werden.
  2. Zwölf Monate regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen. Wie die Termine festgehalten werden, regelt der Verein.
  3. Die Sachkundeprüfung ablegen, spätestens vor dem Antrag.
  4. Beim Verband die Bescheinigung beantragen.
  5. Bei der Waffenbehörde den Antrag stellen. Welche Unterlagen sie verlangt, sagt sie Ihnen.

Anlagen im Verzeichnis

Im Verzeichnis nennen 322 Anlagen Großkaliber und 544 Kleinkaliber. Welche Waffen ein Verein anbietet, steht beim Betreiber.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick nach dem Waffengesetz und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall ist die Waffenbehörde zuständig.

Eine Anlage in Ihrer Nähe finden Sie auf der Startseite.

Quellen

Abgerufen am 09.10.2026:

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